Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für alle Liefer-, Verkaufs- und Zahlungsbedingungen gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Mit der Erteilung einer Bestellung erklärt sich der Kunde mit diesen einverstanden. Eine Bestellung des Kunden verpflichtet uns nicht zur Ausführung, es sei denn, wir bestätigen sie ausdrücklich schriftlich, und vorausgesetzt, unsere Lieferanten oder Hersteller nehmen keine Änderungen an Modellen und/oder Preisen vor und der Lagerbestand ist nicht erschöpft.
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt erst nach schriftlicher Bestätigung durch eine autorisierte Person von Crosspoint BV oder mit Beginn der Ausführung zustande. Sollten wir aufgrund höherer Gewalt, Streik, Aussperrung usw. einen Vertrag nicht erfüllen oder ausführen können, behalten wir uns das Recht vor, den Vertrag ohne Anspruch auf Entschädigung zu kündigen.
Im Falle einer Kündigung oder Stornierung eines Vertrags oder der Ablehnung einer Bestellung durch den Kunden schuldet dieser automatisch eine pauschale Entschädigung in Höhe von 25 % des Gesamtbetrags. Diese Regelung berührt nicht das Recht von Crosspoint BV, Schadensersatz in Höhe des entstandenen Schadens zu verlangen.
Reklamationen hinsichtlich Qualität, Menge, Abmessungen von Waren, Dienstleistungen oder des Formats unserer Rechnungen sind nur gültig, wenn sie innerhalb von acht (8) Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich per Einschreiben eingereicht werden.
Sofern nicht anders angegeben, sind unsere Rechnungen in bar und ohne Abzug am Sitz der Crosspoint BV oder auf das auf unseren Rechnungen angegebene Bankkonto zahlbar. Die Annahme eines Wechsels stellt keine Novation dar, daher gelten die aktuellen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang weiter. Alle damit verbundenen Kosten trägt der Kunde und sind in bar zu zahlen. Crosspoint BV behält sich das uneingeschränkte Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis der vollständige Rechnungsbetrag sowie alle vom Kunden geschuldeten Restbeträge beglichen sind.
Wird eine Rechnung nicht vollständig oder teilweise zum Fälligkeitsdatum bezahlt, fallen auf den vom Käufer geschuldeten Betrag automatisch und ohne Inverzugsetzung Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat ab dem Fälligkeitsdatum an. Darüber hinaus erhöht sich der fällige Betrag automatisch und ohne Inverzugsetzung um eine feste und nicht reduzierbare Entschädigung von 15 %, mindestens jedoch um 150,00 EUR.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Hauptbetrags, der Zinsen, Kosten und Steuern Eigentum von Crosspoint BV. Die Risiken gehen jedoch ab dem Zeitpunkt des Verlassens der Ware durch den Kunden.
Mehrwertsteuer, Verpackungs-, Transport- und Zollkosten gehen zu Lasten des Kunden. Das Transportmittel wird von Crosspoint BV zum Zeitpunkt der Lieferung ab unserem Lager bestimmt. Bei der Erteilung eines Transportauftrags an ein Transportunternehmen handeln wir ausschließlich als Vertreter des Kunden.
Die gewährten Garantien entsprechen den Angaben des Herstellers oder Lieferanten.
Crosspoint BV ist nicht an die angegebenen Lieferfristen gebunden; diese dienen lediglich zu Informationszwecken, sofern wir nicht schriftlich etwas anderes mitgeteilt haben. Eine Überschreitung der jeweiligen Lieferfrist(en) berechtigt in keinem Fall zu Schadensersatz oder Vertragsauflösung, noch stehen dem Kunden daraus sonstige Rechte zu.
Alle unsere Geschäfte werden in Arendonk abgeschlossen oder gelten als dort abgeschlossen. Im Falle von Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten gilt ausschließlich belgisches Recht und ausschließlich die Gerichte von Antwerpen, Abteilung Turnhout, sind zuständig.